Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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§ 1 Angebot und Abschluss


1. Unsere Angebote sind nur für eine angemessene Frist gültig und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Aufträge und deren Änderungen sind für uns nur schriftlich bindend. Dies gilt auch für Bestellungen an unsere Vertreter.

3. Der Käufer prüft den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche.

§ 2 Preise
                   
1. Die Preise sind in Euro gerechnet, beziehen sich grundsätzlich auf den Warenwert und enthalten die Mehrwertsteuer, sie gelten ab Werk und sind stets freibleibend, Porto und Versand wird zusätzlich berechnet.

2. Eine Erhöhung der Werkstoffpreise oder Kosten für Fremdarbeiten und -teile sowie nachträgliche, im Preis nicht berücksichtigte Abgaben berechtigen uns zu einer verhältnismäßigen Preiserhöhung.

3. Bei Bestellung einzelner Sonderanfertigung, insbesondere solcher mit Sondermaßen oder in besonderen Ausführungen, behalten wir uns vor, Mindermengenzuschläge zu berechnen.       

4. Soweit wir auf Notierungen unserer Kataloge Rabatte einräumen, besteht auf deren Gewährungen und Höhe kein Rechtsanspruch. Das gilt auch für einmal gewährte Sonder- oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor. Bei Bestellungen unter EURO 50,- entfällt jeglicher Rabatt zum wenigstens teilweisen Ausgleich der Bearbeitungskosten.

5. Bei Bestellungen und Aufträgen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß ausgeführt werden sollen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen.
         
§ 3 Auftragsänderungen, Sonderteile
         
1. Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Käufer übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit zu gebilligt wird.
         
2. Änderungen und Abweichungen in der Ausführung eines Auftrages sind unsererseits zulässig, wenn sie aus technischen Gründen notwendig sind.
         
3. Von uns für die Herstellung von Sonderteilen erstellte Entwürfe und Zeichnungen und Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Entwicklungskosten Anteil bezahlt wurde. Zur Annahme von Anschlussaufträgen sind wir nicht verpflichtet.
         
§ 4 Lieferung
         
1. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
         
2. Verspätete Lieferungen verpflichten uns nicht zum Schadenersatz, geben dem Käufer aber auch nicht das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Fälle höherer Gewalt und Betriebsstörungen einschließlich Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitermangel (auch infolge von Krankheit und Krieg) entbinden uns von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung zur vollständigen Auslieferung.
         
3. Abrufbestellungen gelten längstens bis zu 12 Monaten ab Datum unserer Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufene Ware an den Käufer abzusenden und zu berechnen oder die hier lagernden Materialien nebst unseren Kosten- und Gewinnaufschlägen in Rechnung zu stellen.
         
4. Der Export unserer Artikel durch den Käufer bedarf unserer vorherigen Genehmigung.
         
5. Falls der Versand oder die Bestellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft. Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat berechnet werden. Dieses Lagergeld wird auf höchstens 5% begrenzt, wenn nicht nachweislich höhere Kosten entstanden sind.
         
§ 5 Transportschäden / Verpackungsverordnung
                   
1. Offensichtliche Transportschäden an der Verpackung oder am Inhalt oder offensichtliche Fehl- bzw. Falschlieferungen soll der Kunde - unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte - unverzüglich bei dem Spediteur/Frachtdienst melden und soweit möglich die Annahme verweigern, sowie metall-decor.de - telefonisch oder schriftlich (Post/Fax/Email) informieren, damit metall-decor.de - die Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst oder Vorlieferanten geltend machen kann.

Das gleiche gilt für verborgene Mängel - ebenfalls unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche -, die erst erkennbar werden nach Öffnen der Verpackung.
         
2. Bei unbeanstandeter übernahme durch den Frachtführer gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.
             
3. Informationen zur Verpackungsverordnung
    
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa den „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder das „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung (Tel.: 04471/707642 ; Email: info@metall-decor.de). Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (metall-decor.de / Brakerstraße 12 / 49661 Cloppenburg). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.     
         
§ 6 Widerruf
                   
Widerrufsbelehrung
          
1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Spezialanfertigungen) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:                 

Postanschrift metall-decor:
         
metall-decor
Volker Köhler
Brakerstraße 12
49661 Cloppenburg

Tel.: 04471/707642
Fax: 04471/707644
E-Mail: info@metall-decor.de

Widerrufsfolgen
                 
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
         
§ 7 Zahlungen
         
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils gerechnet vom Tag der Absendung der Ware. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen über Montagen und Lohnarbeiten sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Im übrigen steht uns nach §§ 366, 367 BGB das Recht der Bestimmung zu, wie Zahlungen anzurechnen sind.
         
2. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.
         
§ 8 Zahlungsverzug
         
1. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir - ohne dass es einer Mahnung bedarf - Zinsen in Höhe der uns selbst entstehenden Kosten für Bankkredite, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens.
         
2. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, ungünstigen Auskünften über den Käufer (insbesondere wenn bei diesem Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungen vorkommen) werden alle noch ausstehenden Forderungen - auch aus Wechseln - sofort fällig.

3. Wir sind in den vorgenannten Fällen befugt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber wieder an uns zu nehmen, ohne dass hierdurch die Zahlungspflicht des Käufers erlischt. Ist die Lieferung noch nicht erfolgt, können wir die Fertigung und Lieferung von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
         
§ 9 Gewährleistung
       
1. Eine Gewähr dafür, dass die von uns angebotenen oder gelieferten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht.
         
2. Der Käufer muss die gesamte Ware sofort nach Erhalt genau prüfen. Bei begründeter schriftlicher Beanstandung innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware leisten wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder erstatten den berechneten Preis, wenn uns die beanstandeten Teile zuvor zurückgesandt werden und eine Behebung der Mängel nicht möglich ist. Alle weitergehenden Ansprüche, mögen sie heißen wie sie wollen - auch im Falle besonderer Garantien oder Zusicherungen - sind ausgeschlossen.
         
3. Der Käufer ist verpflichtet, die nach fachlichem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Ersatzlieferung zu gewähren. Räumt der Käufer diese nicht ein, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Dieses gilt auch dann, wenn uns der Käufer auf unser Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
         
4. Die Angebotenen Produkte sind Kunstobjekte, welche durchaus auch schafkantig und spitz seien können und sollen um dieses Erscheinungsbild zu haben
         
5. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.          
         
§ 10 Eigentumsvorbehalt
                
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche.
         
2. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
         
3. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang ist nur dem Besteller gestattet, der Wiederverkäufer ist. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die in unserem Miteigentum steht weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Wert unserer Gesamtforderung zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20%. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmen wir.
         
4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder zum Einbau nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderungen (Werklohnforderungen oder sonstige Vergütungsansprüche) gemäß Absatz 3 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (einschließlich ihrer Verpfändung und Sicherungsübereignung) und zu anderen Verfügungen über die Forderungen, die er gemäß Absatz 3 an uns abgetreten oder abzutreten hat (einschließlich ihrer Abtretung, Sicherungsabtretung und Verpfändung), ist der Käufer nicht berechtigt.
         
5. Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf (der Werklohnforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche). Von unserer eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir werden hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.
         
6. übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über. Zugleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Sicherung unserer Ansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hat.
         
§ 11 Aufrechnung
             
1. Die Aufrechnung mit Ansprüchen jeglicher Art des Käufers ist unzulässig, desgleichen die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche oder aus irgendeinem anderen Grunde.
         
2. Die Abtretung von Ansprüchen und Ersatzansprüchen, die aus einem Geschäftsabschluss gegen uns erworben werden, ist ausgeschlossen.
         
§ 12 Patente
         
1. Bei Anfertigungen nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers ist dieser für die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
         
§ 13 Geltung, Gerichtsstand
              
1. Für sämtliche Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Bestellungen sind ausschließlich die vorstehenden Bedingungen maßgebend, welche durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsvorschriften des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir hiergegen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
         
2. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
         
3. Bei rechtlicher Ungültigkeit eines Teiles unserer Verkaufsbedingungen bleiben die übrigen Punkte verbindlich.
         
Erfüllungsort ist Cloppenburg, Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist das für unseren Hauptsitz zuständige Gericht, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Maßgebend ist das deutsche Recht.

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